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Die Restwertbörse für Unfallfahrzeuge – Alles Wissenswerte

Ob durch eigenes Verschulden oder durch fremde Einwirkung – ein Unfall ist für einen jeden Autofahrer ein Vorfall, der gerne ausbleiben darf. Leider kommt es doch regelmäßig zu Unfällen, bei denen neben gesundheitlichen Schäden vor Allem auch Schäden an den beteiligten Fahrzeugen auftreten. Kein schöner Vorfall für alle beteiligten.

Von der gesundheitlichen Komponente einmal abgesehen ist das schlimmste anzunehmende Ausmaß für das eigene Auto der (wirtschaftliche) Totalschaden des Wagens. Für diesen Fall gibt es die so genannten Restwertbörsen im Internet. Über diese Online-Plattformen ist im Allgemeinen nicht viel bekannt. Auch sind die Foren, die man zur Klärung offener Fragen nutzen kann für das Thema Restwertbörsen bei PKW nur selten aufschlussreich.

 

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Die Restwertbörse – eine Auktionsplattform im Internet

Der Restwert eines Fahrzeuges ist der Wert, der für den Inhaber des Wagens nach einem Unfall bei einem Verkauf noch erzielbar ist. Als Restwertbörse bezeichnet man eine Auktionsplattform für beschädigte Kraftfahrzeuge, die dort zum Kauf angeboten werden und von professionellen Restwertankäufern durch ein Auktionsverfahren erworben werden können. Häufig wird dies von Versicherungsunternehmen in Anspruch genommen, wenn tatsächlich ein Totalschaden vorliegt. Das Schadengutachten sowie die dazugehörigen Bilder können dann auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Die meisten Auktionen dauern dabei nur etwa 24 Stunden.

Somit ist eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung des Versteigerungsprozesses gegeben. Nach Ablauf der Auktionsfrist gehen dann die jeweiligen Ankaufangebote ein. Die in der Auktion eingegangenen Angebote sind dann zwar zeitlich begrenzt, in der entsprechenden Zeit jedoch verbindlich. Die Angebote werden seitens der Versicherung an den Inhaber des Unfallwagens weitergeleitet, um die erzielbaren Marktpreise nachweisen zu können. Der Unfallgeschädigte hat hierbei am Ende nie die Pflicht, die entsprechenden Restwertangebote anzunehmen. Es entstehen auch keine Kosten für den Inhaber für die Listung in der Restwertbörse.

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Die Ermittlung des Restwertes des Unfallwagens

Der Ablauf einer solchen Auktion ist nun hinreichend skizziert. Was viele Verkäufer besonders interessiert ist jedoch nicht der Ablauf, sondern viel mehr der erzielbare Preis, der so genannte Restwert. Dieser geht immer aus dem Bericht des Gutachters hervor und wird hier ermittelt. Doch wie ermittelt der Sachverständige diesen Restwert? Zunächst einmal muss eine Reparaturunwürdigkeit vorliegen. Diese wird dem Unfallwagen bescheinigt, wenn die zu erwartenden, notwendigen Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Eine Reparatur wäre in so einem Falle wirtschaftlich sinnlos. Der Wiederbeschaffungswert ist hierbei der Betrag, den der Unfallgeschädigte aufwenden müsste, um sich ein gleichwertiges Auto am Markt zu beschaffen.

ie Ermittlung des Restwerts des Kraftfahrzeugs gehört zu den Kernaufgaben des Sachverständigen. Es reicht nicht aus, die allseits bekannte „Schwacke-Liste“ für eine Bewertung des Fahrzeugs zu bemühen. Sie gibt zwar eine gewisse Orientierung, geht aber nicht auf eventuell gewichtige regionale Besonderheiten ein. Dies würde von kaum einer Versicherungsgesellschaft als ausreichend anerkannt und akzeptiert werden.

Eine mögliche Option für den Sachverständigen, um den Restwert zu ermitteln ist das oben beschriebene Inserat in eine Restwertbörse im Internet. Alternativ dazu können auch Angebote von regionalen Unfallwagenkäufern eingeholt werden. Der Gutachter setzt mit seinem Bericht zum Zustand des Fahrzeugs den Restwert fest. Der Geschädigte braucht in der Folge keine weiteren Bemühungen anstellen, sondern kann den Wagen an einen seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem ermittelten Restwert verkaufen. Die Kosten für das zu erstellende Guthaben trägt dabei die Versicherung des Unfallgegners.

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Neben Restwertbörsen und regionalen Ankäufern von Unfallwagen gibt es auch weitere Optionen, Angebote für das Fahrzeug zu erhalten. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, auch in diesem Falle mehrere Angebote einzuholen. Wenn man den Interessenten dazu noch das jeweilige Gutachten der Sachverständigen zur Verfügung stellen kann, erhöht sich häufig noch einmal der gebotene Preis.