Der KFZ-Kaufvertrag – Was sollte ich beachten ?

Um den Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs (KFZ) zu realisieren, müssen Käufer und Verkäufer für die Übertragung des Eigentums an dem Gebrauchtwagen einen Kaufvertrag schließen. Ein solcher Kaufvertrag sollte daher immer schriftlich fixiert und in der Gegenwart beider Vertragspartner ausgefüllt werden. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass zwei identische Versionen des Kaufvertrags existieren, je eine für Käufer und Verkäufer. So lassen sich auch Missverständnisse oder Unklarheiten direkt von Anfang an aus dem Weg räumen.

Personenbezogene Angaben zu Käufer und Verkäufer

Eine zentrale Rolle im Vertrag nehmen die personenbezogenen Daten von Käufer und Verkäufer ein. Diese persönlichen Informationen über die beiden Vertragsparteien bestehen aus Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Personalausweis- bzw. Pass-Nummer sowie deren ausstellende Behörde.

 


Angaben zur Kaufsache

Im Anschluss sollte die Kaufsache detailliert beschrieben werden, also der Gebrauchtwagen, der zum Verkauf steht. Hier empfiehlt es sich Angaben zu Hersteller, Typ, amtlichem Kennzeichen, Fahrzeug-Ident-Nummer, Nummer der Zulassungsbescheinigung II, Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Datum der Erstzulassung zu machen. Hiernach wird der vereinbarte Gesamtpreis als Zahl und in Worten festgehalten. Am Ende dieses Teils sollte bei einem Privatverkauf zusätzlich der Ausschluss zur Sachmängelhaftung fixiert werden

 

Wahrheitsgemäße Angaben von Verkäufer und Käufer

Anschließend macht der Verkäufer wahrheitsgemäße Angaben zur Herkunft und zum Zustand des Fahrzeugs sowie dem Kilometerstand und erklärt, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist. In diesem Teil werden also Unfall- und Hagelschäden aufgeführt und es wird angegeben, ob das Fahrzeug vom Verkäufer oder etwaigen Vorbesitzern, gewerblich (z.B. als Taxi) genutzt wurde.

Der Käufer erklärt daraufhin, dass er das Fahrzeug unverzüglich ummelden wird und das Auto bis zur vollständigen Bezahlung rechtliches Eigentum des Verkäufers bleibt.

Der KFZ-Kaufvertrag sollte mit Ort und Datum des Vertragsschlusses und den personalausweislichen Unterschriften von Käufer und Verkäufer enden.