Geerbtes Auto verkaufen – homecar24.de

Sie haben ein Auto geerbt, können es aber selbst nicht gebrauchen oder wollen es nicht behalten? Dann liegt es nahe, das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen. Aber bei geerbten Autos gibt es einiges, was Sie beachten sollten, damit es keine Schwierigkeiten gibt. Erfahren Sie hier wie es mit der Erbschaftsteuer und der Versicherung weiter geht und ob der verkauf an Privat möglich ist.

 

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Was sollten Sie beim verkauf von Geerbten Fahrzeugen beachten?

 

Wichtig ist, dass Sie das Auto versteuern müssen, die Erbschaftssteuer wird nicht nur für den PKW sondern auch für das gesamte Erbe fällig. Beim Auto hängt die Erbschaftssteuer vom aktuellen Verkehrswert ab, nicht von dem Verkaufswert. Das Auto besonders günstig zu verkaufen ist daher keine Option, um legal die Erbschaftsteuer zu sparen. Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung informiert wird. Das Auto sollen Sie außerdem abmelden oder auf sich ummelden. Sie haben mit dem Erbe sämtliche Recht und Pflichten in Bezug auf das Auto geerbt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich schnell darum kümmern, dass das Auto umgemeldet oder abgemeldet wird, ansonsten müssen Sie für die Versicherungskosten und die Steuer aufkommen.

 

 Das sagen unsere Kunden

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Die Voraussetzungen für den verkauf eines Geerbten Autos

Sie müssen auch bei einem geerbten Auto zunächst alle Unterlagen zusammen haben. Das bedeutet insbesondere, dass Sie die Zulassungsbescheinigung 1&2, den Prüfbericht der Hauptuntersuchung, das Scheckheft (sofern es eines gibt) haben müssen. Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigen Sie aber auch den Erbschein. Bevor Sie diesen nicht haben, können Sie das Auto nicht verkaufen. Daher sollten Sie den Erbschein so schnell wie möglich, sie können diesen beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist das Nachlassgericht, in dem Bezirk in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Dies ist entsprechend unabhängig von Ihrer Adresse. Haben Sie das Auto gemeinsam mit anderen Personen geerbt, müssen Sie sich mit diesen zudem einigen, was mit dem Auto geschieht. Handeln Sie ohne Absprache, könnten Sie sich strafbar machen.