Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (Privatverkäufer) auf der Plattform Homecar24.de
Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung seit dem 13. November 2025.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
Homecar24 LTD, Gladstonos 12-14, 8046 Paphos, Zypern
(im Folgenden „homecar24“)
und Privatpersonen (im Folgenden „Verkäufer“), die Fahrzeuge über die Plattform homecar24.de anbieten und verkaufen.
Die AGB von homecar24 gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Händlers werden nur Vertragsbestandteil, wenn homecar24 deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt selbst dann, wenn homecar24 in Kenntnis solcher AGB Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Händler (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Händlers.
2. Funktionsweise der Plattform und Vertragsschluss
Die Plattform dient der Vermittlung von Verkaufsgelegenheiten für Gebrauchtfahrzeuge zwischen Privatverkäufern und registrierten gewerblichen Händlern.
Verkäufer können ihr Fahrzeug inserieren und erhalten innerhalb eines festgelegten Bietzeitraums (regelmäßig drei Kalendertage) Angebote von Händlern.
Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt zustande:
a) durch ausdrückliche Annahme eines Händlerangebots durch den Verkäufer über die Plattform,
b) automatisch, wenn ein Händler ein Angebot zum hinterlegten Sofortverkaufspreis abgibt (Sofortverkaufsoption).
Nach Vertragsschluss erhalten beide Parteien eine schriftliche Verkaufsbestätigung per E-Mail. Beide Parteien sind zum Vertragsschluss und zur vollständigen Umsetzung verpflichtet.
Die endgültige Übergabe und Bezahlung erfolgen vor Ort. Verzögerungen beeinträchtigen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht.
Angebote mit „unverbindlicher Preisvorstellung“ sind nicht bindend; es bedarf der Annahme durch den Verkäufer.
3. Pflichten aus dem Vertrag und Ablauf
Der Verkäufer ist verpflichtet:
-
das Fahrzeug im vereinbarten Zustand bereit zu halten,
-
alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen,
-
wahrheitsgemäße Angaben im Inserat zu machen.
Der Händler ist verpflichtet:
-
das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen abzunehmen und zu bezahlen.
Bei höherer Gewalt ist ein zweiter Termin innerhalb weiterer 14 Tage zu vereinbaren.
Kommt es ohne Verschulden des Verkäufers zu Verzögerungen, bleibt der Vertrag bis zur tatsächlichen Übergabe bindend.
Versäumt der Verkäufer die fristgerechte Übergabe ohne berechtigten Grund, kann der Händler nach erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
4. Widerruf, Rücktritt und Stornogebühren
1. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht Verkäufern nicht zu (§ 312 Abs. 1 BGB).
Dies gilt insbesondere:
-
wenn beide Parteien als Unternehmer handeln,
-
wenn das Fahrzeug im Rahmen privater Vermögensverwaltung veräußert wird.
2. Rücktritt nach Angebotsannahme
Nach Annahme eines verbindlichen Händlerangebots oder eines Sofortverkaufs ist ein Rücktritt ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt.
3. Unberechtigter Rücktritt oder Nichtbereitstellung
Tritt der Verkäufer unberechtigt zurück oder stellt das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig bereit, gelten folgende Regelungen:
a) Vertragsstrafe / Stornogebühr
Der Verkäufer schuldet homecar24 und dem Händler jeweils:
-
250 €, wenn der Verkaufspreis bis einschließlich 2.500 € liegt,
-
10 % des Kaufpreises (mindestens 250 €), wenn der Preis über 2.500 € liegt.
Diese Pauschale deckt u. a.:
-
Bereitstellung & Vermarktung des Inserats
-
administrative Bearbeitung
-
IT- und Plattformkosten
-
Bewertung und Kommunikation
-
Reservierung
-
entgangenen Gewinn
b) Nachweis höherer oder geringerer Schäden
-
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Schaden geringer war.
-
Homecar24 und Händler können einen höheren Schaden nachweisen.
5. Pflicht zur Löschung des Inserats durch den Verkäufer
Der Verkäufer muss sein Inserat unverzüglich löschen, sobald:
-
das Fahrzeug anderweitig verkauft wurde, oder
-
kein Verkaufsinteresse mehr besteht.
Die Löschung muss vor einer Vermittlung über homecar24 erfolgen.
Wird das Fahrzeug über homecar24 verkauft, kann das Inserat nicht mehr gelöscht werden; der Verkauf ist verbindlich.
Unterbleibt die rechtzeitige Löschung und kommt es dadurch zu einer Vermittlung, können homecar24 und der Händler die Stornogebühr gemäß Ziffer 3 geltend machen.
Durchsetzung der Ansprüche
Der Händler kann:
-
seine Ansprüche selbst geltend machen, oder
-
homecar24, ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte damit beauftragen.
6. Einbindung von Drittplattformen und Datenschutz
Inserate können zur Erhöhung der Verkaufschancen an vertraglich angebundene Drittplattformen (z. B. Carsale24, carmoto tectum) weitergeleitet werden.
Der Verkäufer stimmt der Weiterleitung seiner Fahrzeug- und Kontaktdaten zu.
Datenschutzbestimmungen sind:
-
im Registrierungsprozess einsehbar,
-
ergänzend bei externen Partnern separat zu bestätigen.
7. Haftung
Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, haftet der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften.
Homecar24 haftet auf Schadensersatz bei:
-
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-
einfacher Fahrlässigkeit nur bei:
-
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dann begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden).
-
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden homecar24 zugerechnet wird.
Sie gelten nicht:
-
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
-
bei übernommenen Garantien,
-
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Verfügbarkeit und Leistungsänderungen der Plattform
Homecar24 darf den Betrieb der Plattform aus Wartungs- oder Optimierungsgründen vorübergehend einschränken oder technische Änderungen vornehmen, soweit dies zumutbar ist.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt Röttingen als Gerichtsstand.
Davon abweichend gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten:
Klage ist vor dem Gericht des Wohnsitzstaates zu erheben.